Praxis für Gesundheitspflege
Manuela Angeli
Heilpraktikerin
Psychologische Beraterin

Kosten und Abrechnung

Die Behandlungskosten von derzeit 80€ pro Behandlung, welche ca. 60-90 Min. umfasst, sowie 120€ für ein ausführliches Erstgespräch mit einem einzuplanenden Zeitrahmen von ca. zwei Stunden, richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden in der Praxis nach erfolgter Behandlung in bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Der Behandlungsvertrag besteht jedoch immer zwischen der Naturheilpraxis und dem Patienten. D.h., unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen die Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig in meiner Praxis für die erbrachte Leistung zu entrichten.

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktikerbehandlung nicht. Es besteht jedoch für die Versicherten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen (z.Bsp. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker). Sprechen sie ihre Krankenkasse diesbezüglich an.

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) kann in der Praxis eingesehen werden.